Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinden Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit
von Profisolar GmbH mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsabwicklungen der
Profisolar GmbH. Allfällige AGB’s von Kunden oder Geschäftspartnern gelten für die
Geschäftsabwicklungen mit Profisolar GmbH nicht. Abweichendes im Einzelfall ist schriftlich zu
vereinbaren.


2. Generelles zum Inhalt und Umfang der Leistungen

die Offerten der Profisolar GmbH sind 30 Tage Gültig. Preissteigerungen am Markt durch die Lieferanten
bleiben in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten und werden an den Kunden übertragen.
Die Materialpreise werden zum Zeitpunkt der 1. Akontozahlung fixiert.
Die Unterschriebene Offerte von Profisolar GmbH durch den Kunden gilt als Auftragsbestätigung. Bei
späteren Änderungswünschen durch den Kunden ist Profisolar GmbH nicht mehr an die ursprüngliche
Offerte gebunden. Es wird eine neue Offerte / Auftragsbestätigung erstellt.
Der Leistungsumfang ist in der jeweiligen Offerte / Auftragsbestätigung definiert. Mehrleistungen werden
nach schriftlicher Zusatzvereinbarung / Nachtrag erbracht.
Verzugskosten / Schadenersatz in folge Terminverschiebungen (unabhängig aus welchen Gründen)
werden ausbedungen. Jedoch verpflichtet sich die Profisolar GmbH möglichst alles zu unternehmen, um
die vereinbarten Ausführungstermine einzuhalten.
Wenn ein Terminverzug den Kunden veranlasst vom Vertrag zurück treten zu wollen, so teilt er dies der
Profisolar GmbH schriftlich mit und offeriert eine Nachfrist von 60 Tagen. Sollte der Verzug dann immer
noch bestehen und für den Kunden unannehmbar sein, so kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung
schriftlich kündigen. Dabei schuldet er der Profisolar GmbH die aufgelaufenen Planungs- und
Anmeldekosten sowie Kosten in Zusammenhang mit den Material- Bestellungen und Lieferungen, welche
nicht mehr kostenfrei rückgängig gemacht werden können.
Wenn ein Terminverzug seitens Kunden von mehr als 2 Wochen vorliegt, ist Profisolar GmbH berechtigt,
dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzten und nach fruchtlosem Ablauf
dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dabei schuldet der Kunden der Profisolar GmbH sämtliche
Aufwendungen und Schadenersatz wegen Nichterfüllen des Vertrages.
Die Offerten von Profisolar GmbH werden standardisiert nach den vorhandenen Unterlagen und
punktuell mit visueller Besichtigung erstellt. Daher handelt es sich um eine Richtofferte. Dabei ist es
möglich, dass die Belegung, Kabelführung oder andere Punkte bei der Detailplanung noch angepasst
werden müssen z.B durch nicht bekannte oder erkannte Dachdurchdringungen, Lukarnen,
Absturzsicherungen, Oberlichter, Lüftungsrohre, Kabelführungen etc. Diese Abweichung zur
Detailplanung ist kein Mangel und auch nicht entschädigungspflichtig. Aufgrund der Detailplanung wird
eine angepasste Offerte erstellt, welche die bisherige Ersetzt. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er
diese neue Offerte annehmen will.

3. Preise und Zahlungen

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
50 % innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss
30 % innert 10 Tagen nach vollständiger Materiallieferung
20 % innert 10 Tagen nach erfolgter Inbetriebnahme
Verhindert eine bauseitige Leistung (z.B. Elektroarbeiten, AC Sina ec.) die Inbetriebnahme so wir die
Schlussrechnung trotzdem, nach Avisierung dieses Verzuges an die Bauleitung oder den Kunden, zur
Zahlung fällig.
Nach Erhalt der Anzahlung werden die Module fix reserviert und erhalten einen Liefertermin des
Lieferanten. Mit Erhalt dieses Liefertermins können die Montagetermine terminiert werden. Für Verzüge
seitens Lieferanten übernimmt Profisolar GmbH keine Haftung oder Entschädigungen. Diese werden
wegbedungen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Materialien, welche durch Profisolar GmbH geliefert wurden, stehen im Eigentum der Profisolar
GmbH bis zur vollständigen Bezahlung. Es besteht ein Eigentumsvorbehalt.

5. Förderbeiträge und Anmeldungen

Profisolar GmbH erstellt und versendet alle Unterlagen für die Anmeldung der Fördergelder bei Pronovo.
Dabei übernimmt sie aber keine Garantien für deren Leistung und Auszahlung. Wird der Betrag der
Fördergelder vor Fertigstellung der Anlage gesenkt, besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich.
Auszahlungen erfolgen immer an den Grundeigentümer gemäss Grundbuch zum Zeitpunkt der
Antragsstellung.
Profisolar GmbH erstellt auch die Anmeldungen an die Gemeinde und Elektrizitätswerke. Dabei
übernimmt sie keine Garantie oder Haftung für die Bewilligungen. Ebenso übernimmt sie keine Garantien
für die Einhaltung behördlicher Fristen. Diese Überwachung obliegt dem Kunden.
Die Rechnungen der Profisolar GmbH sind auch geschuldet, wenn die behördlichen Bewilligungen oder
Genehmigungen noch nicht vorliegen oder noch keine Zusagen für die Fördergelder vorliegen oder
verweigert werden.

6. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet eine Abnahme des Werkes durchzuführen. Findet diese nicht statt, gilt mit der
Bezahlung der Schlussrechnung das Werk als abgenommen.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ästhetische Vorgaben oder Wünsche auch tatsächlich
umgesetzt werden können. Insbesondere können bauliche Vorgaben oder Vorgaben seitens Lieferanten
dazu führen, dass Ästhetische Vorgaben nicht eingehalten werden können.
Die Anlage ist regelmässig fachmännisch zu warten. Sofern eigenhändig oder mittels Beizug Dritter
Reparaturen, Änderungen oder Instandsetzungen durchgeführt werden, entfällt die Gewährleistung der
Profisolar GmbH an den betroffenen Teilen.
Kosten an der Immobilie als Kostenfolge der Photovoltaik Anlage unterliegt der Verantwortung und
Planung des Kunden und werden seitens Profisolar GmbH wegbedungen (Entwässerung,
Stromhauptleitung, Gebühren etc.)
Die Materialien/ Geräte/ Komponenten eingekauft über Profisolar GmbH haben eine
Gewährleistungsgarantie der Hersteller / Lieferanten. Profisolar GmbH überträgt diese
Gewährleistungsgarantie an den Kunden, womit der Kunde ausdrücklich einverstanden ist. Kann eine
Hersteller / Lieferant diese Gewährleistung nicht mehr erbringen, fällt die Gewährleistung weg.
Ansprüche macht der Kunde direkt beim Hersteller / Lieferanten geltend.
Gewährleistungsansprüche gegenüber Profisolar GmbH für den Einbau / Montage (z.B. Module,
Wechselrichter, Unterkonstruktion, Kabelkanäle, GAK u.a.), verjähren nach 2 Jahren nach
Inbetriebnahme.
Profisolar GmbH behält sich das Recht vor, im Gewährleistungsfall zu entscheiden, ob Wandelung,
Minderung, Ersatzvornahme oder Nachbesserung erfolgt.
Profisolar GmbH übernimmt keine Leistungsgarantien
Für die Solarmodule wie auch die Batteriespeicher gelten neben den AGB der Profisolar GmbH auch die
AGB’s der jeweiligen Hersteller / Lieferanten
Die Gewährleistung und maximal mögliche Haftung beschränkt sich auf 50 % des Auftragswert und
schliesst weiter Kosten die zu Lasten der Profisolar GmbH gehen würden, wie Schadenersatz,
Schadensfolgekosten, Administrative Aufwendungen, Ausfallkosten etc. ausdrücklich aus.

7. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand
ist der Sitz von Profisolar GmbH.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der
Profisolar GmbH übertragen werden.
Diese AGB’s bilden die Grundlage der Geschäftsvereinbarung zwischen dem Kunden und der Profisolar
GmbH. Sie bilden zusammen mit der Offerte / Auftragsbestätigung einen integrierenden Bestandteil und
als alleinige Rechtsgrundlage. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen ihrer
Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch die Parteien.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht vollstreckbar oder ungültig sein, so fällt sie nur im Ausmasse
ihrer Unvollstreckbarkeit oder Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige oder
vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen
Ersatz für die ungültige und/oder unvollstreckbare Bestimmung ansehen würde (Augenmass). Die übrigen
Bestimmungen dieser AGB bleiben jedoch bindend in Kraft. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine
Regelungslücke besteht.
Profisolar GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden AGB ausdrücklich vor. die
neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert
Monatsfrist als genehmigt.
Profisolar GmbH / Version 05.09.2023