Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit von Profisolar GmbH mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern.

 

1. Geltungsbereich

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsabwicklungen der Profisolar GmbH. Allfällige AGB’s von Kunden oder Geschäftspartnern gelten für die Geschäftsabwicklungen mit Profisolar GmbH nicht. Abweichendes im Einzelfall ist schriftlich zu vereinbaren.

 

2. Generelles zum Inhalt und Umfang der Leistungen

 

Die Offerten der Profisolar GmbH sind 30 Tage gültig. Preissteigerungen am Markt durch die Lieferanten bleiben in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten und werden an den Kunden übertragen.

 

Die Materialpreise werden zum Zeitpunkt der 1. Akontozahlung fixiert.

 

Die unterschriebene Offerte von Profisolar GmbH durch den Kunden gilt als Auftragsbestätigung. Bei späteren Änderungswünschen durch den Kunden ist Profisolar GmbH nicht mehr an die ursprüngliche Offerte gebunden. Es wird eine neue Offerte / Auftragsbestätigung erstellt.

 

Der Leistungsumfang ist in der jeweiligen Offerte / Auftragsbestätigung definiert. Mehrleistungen werden nach schriftlicher Zusatzvereinbarung / Nachtrag erbracht.

 

Verzugskosten / Schadenersatz in Folge Terminverschiebungen (unabhängig aus welchen Gründen) werden ausbedungen. Jedoch verpflichtet sich die Profisolar GmbH möglichst alles zu unternehmen, um die vereinbarten Ausführungstermine einzuhalten.

 

Wenn ein Terminverzug den Kunden veranlasst, vom Vertrag zurücktreten zu wollen, so teilt er dies der Profisolar GmbH schriftlich mit und offeriert eine Nachfrist von 60 Tagen. Sollte der Verzug dann immer noch bestehen und für den Kunden unannehmbar sein, so kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Dabei schuldet er der Profisolar GmbH die aufgelaufenen Planungs- und Anmeldekosten sowie Kosten in Zusammenhang mit den Material-Bestellungen und Lieferungen, die nicht mehr kostenfrei rückgängig gemacht werden können.

 

Wenn ein Terminverzug seitens Kunden von mehr als 2 Wochen vorliegt, ist Profisolar GmbH berechtigt, dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dabei schuldet der Kunde der Profisolar GmbH sämtliche Aufwendungen und Schadenersatz wegen Nichterfüllen des Vertrages.

 

Die Offerten von Profisolar GmbH werden standardisiert nach den vorhandenen Unterlagen und punktuell mit visueller Besichtigung erstellt. Daher handelt es sich um eine Richtofferte. Dabei ist es möglich, dass die Belegung, Kabelführung oder andere Punkte bei der Detailplanung noch angepasst werden müssen, z.B. durch nicht bekannte oder erkannte Dachdurchdringungen, Lukarnen, Absturzsicherungen, Oberlichter, Lüftungsrohre, Kabelführungen etc. Diese Abweichung zur Detailplanung ist kein Mangel und auch nicht entschädigungspflichtig. Aufgrund der Detailplanung wird eine angepasste Offerte erstellt, welche die bisherige ersetzt. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er diese neue Offerte annehmen will.

 

3. Preise und Zahlungen

 

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

 

– 50 % innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss

– 30 % innerhalb von 10 Tagen nach vollständiger Materiallieferung

– 20 % innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Inbetriebnahme

 

Verhindert eine bauseitige Leistung (z.B. Elektroarbeiten, AC Sina ec.) die Inbetriebnahme, so wird die Schlussrechnung trotzdem, nach Avisierung dieses Verzuges an die Bauleitung oder den Kunden, zur Zahlung fällig.

 

Nach Erhalt der Anzahlung werden die Module fix reserviert und erhalten einen Liefertermin des Lieferanten. Mit Erhalt dieses Liefertermins können die Montagetermine terminiert werden. Für Verzüge seitens Lieferanten übernimmt Profisolar GmbH keine Haftung oder Entschädigungen. Diese werden wegbedungen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

Die Materialien, die durch Profisolar GmbH geliefert wurden, stehen im Eigentum der Profisolar GmbH bis zur vollständigen Bezahlung. Es besteht ein Eigentumsvorbehalt.

 

5. Förderbeiträge und Anmeldungen

 

Profisolar GmbH erstellt und versendet alle Unterlagen für die Anmeldung der Fördergelder bei Pronovo. Dabei übernimmt sie aber keine Garantien für deren Leistung und Auszahlung. Wird der Betrag der Fördergelder vor Fertigstellung der Anlage gesenkt, besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich. Auszahlungen erfolgen immer an den Grundeigentümer gemäß Grundbuch zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

 

Profisolar GmbH erstellt auch die Anmeldungen an die Gemeinde und Elektrizitätswerke. Dabei übernimmt sie keine Garantie oder Haftung für die Bewilligungen. Ebenso übernimmt sie keine Garantien für die Einhaltung behördlicher Fristen. Diese Überwachung obliegt dem Kunden.

 

Die Rechnungen der Profisolar GmbH sind auch geschuldet, wenn die behördlichen Bewilligungen oder Genehmigungen noch nicht vorliegen oder noch keine Zusagen für die Fördergelder vorliegen oder verweigert werden.

 

6. Gewährleistung

 

Der Kunde ist verpflichtet, eine Abnahme des Werkes durchzuführen. Findet diese nicht statt, gilt mit der Bezahlung der Schlussrechnung das Werk als abgenommen.

 

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ästhetische Vorgaben oder Wünsche auch tatsächlich umgesetzt werden können. Insbesondere können bauliche Vorgaben oder Vorgaben seitens Lieferanten dazu führen, dass ästhetische Vorgaben nicht eingehalten werden können.

 

Die Anlage ist regelmäßig fachmännisch zu warten. Sofern eigenhändig oder mittels Beizug Dritter Reparaturen, Änderungen oder Instandsetzungen durchgeführt werden, entfällt die Gewährleistung der Profisolar GmbH an den betroffenen Teilen.

 

Kosten an der Immobilie als Kostenfolge der Photovoltaik Anlage unterliegen der Verantwortung und Planung des Kunden und werden seitens Profisolar GmbH wegbedungen (Entwässerung, Stromhauptleitung, Gebühren etc.)

 

Die Materialien/Geräte/Komponenten eingekauft über Profisolar GmbH haben eine Gewährleistungsgarantie der Hersteller/Lieferanten. Profisolar GmbH überträgt diese Gewährleistungsgarantie an den Kunden, womit der Kunde ausdrücklich einverstanden ist. Kann ein Hersteller/Lieferant diese Gewährleistung nicht mehr erbringen, fällt die Gewährleistung weg. Ansprüche macht der Kunde direkt beim Hersteller/Lieferanten geltend.

 

Gewährleistungsansprüche gegenüber Profisolar GmbH für den Einbau/Montage (z.B. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Kabelkanäle, GAK u.a.) verjähren nach 2 Jahren nach Inbetriebnahme.

 

Profisolar GmbH behält sich das Recht vor, im Gewährleistungsfall zu entscheiden, ob Wandlung, Minderung, Ersatzvornahme oder Nachbesserung erfolgt.

 

Profisolar GmbH übernimmt keine Leistungsgarantien.

 

Für die Solarmodule wie auch die Batteriespeicher gelten neben den AGB der Profisolar GmbH auch die AGB’s der jeweiligen Hersteller/Lieferanten.

 

Die Gewährleistung und maximal mögliche Haftung beschränkt sich auf 50 % des Auftragswert und schließt weitere Kosten, die zu Lasten der Profisolar GmbH gehen würden, wie Schadenersatz, Schadensfolgekosten, administrative Aufwendungen, Ausfallkosten etc., ausdrücklich aus.

 

7. Anwendbares Recht

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Schweizer Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Profisolar GmbH.

 

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der Profisolar GmbH übertragen werden.

 

Diese AGB’s bilden die Grundlage der Geschäftsvereinbarung zwischen dem Kunden und der Profisolar GmbH. Sie bilden zusammen mit der Offerte/Auftragsbestätigung einen integrierenden Bestandteil und als alleinige Rechtsgrundlage. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch die Parteien.

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht vollstreckbar oder ungültig sein, so fällt sie nur im Ausmaß ihrer Unvollstreckbarkeit oder Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige oder vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige und/oder unvollstreckbare Bestimmung ansehen würde (Augenmaß). Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben jedoch bindend in Kraft. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.

 

Profisolar GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innerhalb einer Monatsfrist als genehmigt.

 

Profisolar GmbH / Version 05.09.2023

 
Nach oben scrollen